Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ProInktra
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ProInktra und Geschäftskunden (B2B) über die Bereitstellung von Lernpfaden (Tracks), Mentoring, Zertifizierung sowie Beratungs- und Auditleistungen.
1. Geltungsbereich, Begriffe
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Bestandteil des Vertrages. „Leistungen“ sind sämtliche von ProInktra angebotenen Dienste; „Kunde“ ist das jeweilige Unternehmen.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen Angebots von ProInktra durch den Kunden zustande. Umfang, Zeitplan, Vergütung, Zahlungsplan und besondere Bedingungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung (Statement of Work, SoW).
3. Leistungsbeschreibung
Tracks sind modular aufgebaute Weiterbildungsprogramme mit praxisbezogenen Artefakten und einer abschließenden Bewertung. Mentoring umfasst individuell oder gruppenweise erbrachte Beratungsleistungen. Zertifikate dokumentieren nach definiertem Verfahren erworbene Kompetenzen und enthalten verifizierbare Nachweise. Beratung und Audit sind eigenständige Leistungen mit gesondertem Scope.
ProInktra schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung als Dienstleistung; ein konkreter Erfolg (z. B. bestimmte Prüfungsergebnisse oder Geschäftsergebnisse) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen bereit und sorgt für die Teilnahme der benannten Personen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und können Mehrkosten verursachen.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen netto fällig. Teilzahlungen können vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 ff. BGB.
6. Termine, Umbuchung
Termine (Kohortenstarts, Mentoring-Slots, Prüfungen) werden im Projektplan abgestimmt. Umbuchungen sind nach Maßgabe der Rückerstattungsrichtlinie möglich. Höhere Gewalt und vergleichbare Ereignisse berechtigen zu Terminverschiebungen.
7. Nutzungsrechte, Geistiges Eigentum
Inhalte, Vorlagen und Tools bleiben, soweit nicht anders vereinbart, geistiges Eigentum von ProInktra. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht für interne Zwecke. Kundenseitig erstellte Artefakte verbleiben beim Kunden.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
9. Datenschutz
ProInktra verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutz-Information. Soweit ProInktra personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
10. Gewährleistung
Für entgeltliche Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. ProInktra gewährleistet eine fachgerechte Ausführung nach dem Stand der Praxis. Ansprüche wegen lediglich unerheblicher Abweichungen sind ausgeschlossen. Der Kunde hat Leistungen unverzüglich zu prüfen und Beanstandungen zeitnah mitzuteilen.
11. Haftung
ProInktra haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ProInktra nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Naturereignisse, Ausfälle Dritter, Pandemien, behördliche Anordnungen) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Parteien informieren sich unverzüglich.
13. Laufzeit, Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus Angebot/SoW. Ordentliche Kündigung während einer befristeten Laufzeit ist ausgeschlossen, soweit nicht abweichend vereinbart. Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Erstattungen richten sich nach der Rückerstattungsrichtlinie.
14. Referenzen
ProInktra darf den Kunden als Referenz (Name/Logo) öffentlich benennen, sofern der Kunde dem vorher schriftlich zugestimmt hat. Inhalte von Projekten bleiben vertraulich.
15. Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand: Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist.
- Schriftform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, sofern nicht strengere Formvorschriften gelten.
- Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen nicht; an ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.